Samstag, Dezember 06, 2008

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Jeder Mann – und vermutlich beinahe jede Frau – hat zu Hause Dinge herumliegen, die er – oder sie – nicht braucht, die sich aber leicht zu Geld machen lassen. Ebay heisst das Zauberwort. Nach einer spannenden Auktion luckrierte Mann für einen Fotorucksack gut 25 Euro. Leider hat er sich bei den Versandkosten verkalkuliert und zahlt – Mann ist ja kein Unmensch – noch ein paar Euro drauf. Viel bleibt da nicht mehr übrig. Aber 15 Euro haben oder nicht, macht auch 30. Leicht genervt registriert der Olnlinehändler die Gebühr der Plattform von 2,83 Euro. Zu überweisen auf ein Konto in Luxemburg. Wäre doch zu viel verlangt wenn ein Unternehmen wie Ebay über eine österreichische Bankverbindung verfügte. Zähneknirschend schreitet Mann zur Überweisung. Wenig später die erste Urgenz. Ebay kann den Zahlungseingang nicht bestätigen. Gerne hätte Mann die Buchungsbestätigung des Onlinekontos an Ebay übermittelt. Aber das Anfrageformular das er nach mühseliger Recherche entdeckt, lässt diese Möglichkeit nicht zu. Auch eine e-mailadresse gibt es nicht. Für ein Internetunternehmen wohl zu viel verlangt. Zumindest auf die Antwortemail kann man antworten. Sofern die Absenderadresse mit der bei E-bay gespeicherten ident ist. Mann ändert also die Einstellungen des Mailprogramms und hofft die Buchung werde in kürze eingehen. Denkste. Ebay meldet sich stattdessen mit einen neuen Forderung. Der Betrag ist von 2,38 auf über11€ angeschwollen. Spesen für einen gescheiterten Lastschriftversuch. Schuld trägt, das nimmt der Onlineauktionator an, natürlich der Kunde. Dieser habe falschen Kontodaten bekanntgegeben. Keine Rede davon, dass der Lastschrift weder nötig noch erwünscht war. Nachvollzogen werden kann der Buchungsversuch ebenfalls nicht. Aus „Sicherheitsgründen“ wird die Bankverbindung im Antwortemail verstümmelt. Es gibt ja so viele Gauner im cyberspace.
Nun hat Mann endgültig genug von Onlinegeschäften. Bitte löscht Mein Konto und alle über mich gespeicherten Daten. SOFORT!

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